19.12.2011
Winterreifen
Wird die neue Winterreifen-Verordnung eingehalten?
Wird die neue Winterreifen-Verordnung in der Praxis eingehalten?
Die im Vorjahr verschärfte Winterreifen-Verordnung lässt für die Fahrer von Sommerreifen nach wie vor ein Hintertürchen offen. Bei Firmenfahrzeugen werden allerdings fast immer Winter- oder Ganzjahresreifen genutzt. Die empfohlene Mindest-Profiltiefe wird jedoch größtenteils unterschritten.
TEMA-Q hat 1184 Unternehmen zum Thema Winterreifen bei Firmenfahrzeugen befragt.
Winterreifen-Verordnung
Der Gesetzgeber hat vor gut einem Jahr die Winterreifen-Verordnung verschärft und gleichzeitig die Strafen bei Missachtung erhöht. In der alten Verordnung war nur schwammig von „winterlichen Wetterverhältnissen“ die Rede, nun gilt seit dem 4. Dezember 2010 eine präzisierte Pflicht zur Winterbereifung für denjenigen, der mit dem Fahrzeug bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist.
Diese Pflicht erfüllen alle Winter- und auch Ganzjahresreifen mit dem Kürzel „M+S“. Nur wer Fahrten bei derartigen Straßenverhältnissen zuverlässig vermeiden kann, darf auch in Zukunft im Winter mit Sommerreifen fahren.
Wechsel auf Winterreifen
Drei Viertel der Befragten wechseln bei Ihren Firmenfahrzeugen von Sommer- auf Winterreifen (Folie 3). Bei diesen Firmen führt die Minderheit von 27 % den Reifenwechsel selbst durch, allerdings lagert die Mehrheit von 69 % die Reifen selbst ein.
Die übrigen Firmen, die nicht auf Winterreifen wechseln, fahren überwiegend mit Ganzjahresreifen. Nur bei 1 % der Firmen wird durchgängig mit Sommerreifen gefahren - wie erwähnt, ist dies nicht grundsätzlich verboten.
Kaufkriterien
Bezogen auf alle befragten Firmen ist die Fahrsicherheit das insgesamt wichtigste Kaufkriterium für Winterreifen, gefolgt von den Kosten und dem Fahrkomfort (Folie 9). Bei der konkreten Auswahl des Reifensatzes vertrauen drei Viertel der Firmen auf die Empfehlung ihres Händlers. Eher selten geben Tests, Erfahrungsberichte von Dritten oder Werbung den Ausschlag.
Profiltiefe
Die StVO schreibt bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm vor. Der ADAC empfiehlt jedoch, eine Profiltiefe von 4 mm nicht zu unterschreiten, um einen ausreichenden Grip der Reifen zu gewährleisten.
Die Umfrage belegt, dass nur gut ein Viertel der Firmen diese Empfehlung befolgen, die Mehrheit unterschreitet die vom ADAC empfohlene 4 mm-Marke zum Teil deutlich (Folie 8).
Martin Plötz, Niklas Vockenroth
TEMA-Q_TdM_12-11_Winterreifen.pdf450 K





